Wie ist man während des BFD versichert?

Während des BFD ist man gesetzlich krankenversichert. Freiwillige, die privat krankenversichert sind, müssen vor Dienstantritt mit der privaten Krankenversicherung klären, ob diese für die Zeit des Freiwilligendienstes ruhen kann, oder ob während des BFD die Versicherungsbeiträge weiter zu zahlen sind. Es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, aus diesem Grund kann die Einsatzstelle die Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht übernehmen. Ebenso besteht eine gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Freiwilligen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Während ihres BFD erwerben sie erwerben Rentenanwartschaften.
Außerdem besteht eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung während des Bundesfreiwilligendienstes, die Einsatzstelle übernimmt sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil.

Wird das BFD als Wartezeit anerkannt?

Derzeit ist das ob und wie weit die Zeit im BFD auf Wartesemester angerechnet werden könnennoch offen. Es besteht keine gesetzliche Anrechnungspflicht. Vielmehr entscheidet sich der Umgang und der Umfang einer Anrechnung durch die jeweiligen Ausbildungsbestimmungen der einzelnen Hochschule. So können Hochschulwartesemester überbrückt werden oder Praktika für ein späteres Studium absolviert werden. Es ist außerdem denkbar, dass mit dem BFD das Nachholen von Schulabschlüssen verbunden werden kann.