Bundesfreiwilligendienst – was ist das?
Mit der Abschaffung der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 hat die deutsche Regierung auch den Zivildienst in seiner bekannten Form beendet. Als Ersatz für den Zivildienst wurde der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Dieser kann in sozialen und ökologischen Tätigkeitsbereichen, aber auch weiterführend in Sport, Integration und Kultur geleistet werden.
In Zukunft sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung 35.000 Männer und Frauen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht auf freiwilliger Basis an dem neuen Freiwilligendienst teilnehmen Die Aufgaben, die auf die sozial und ökologisch engagierten Menschen warten, sind mit denen einer Zivildienststelle identisch. Der BFD ist in der Ausgestaltung mit dem des Freiwilligen Sozialem Jahr (FSJ) vergleichbar.
Wer kann einen BFD machen?
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflichtsteht der Bundesfreiwilligendienst sowohl Männern als auch Frauen offen. . Das Mindestalter regelt jedes Bundesland. Zum Teil ist dies mit 16 Jahren, in einigen Fällen auch schon mit 15 Jahren der Fall. Die Art der Schulbildung spielt keine Rolle. Eine Altersgrenze nach oben existiert nicht. Theoretisch können auch Rentner und Pensionäre den BFD absolvieren, ebenso steht auch Ausländern der Bundesfreiwilligendienst in Deutschland offen. Eine Arbeitsgenehmigung ist nicht notwendig, wohl aber ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der den Ausländer zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Vor allem der § 18 Aufenthaltsgesetz ermöglicht es Freiwilligen aus dem Ausland speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.