Wie bewerbe ich mich um eine BFD-Stelle?
Unabhängig vom Alter kann jeder Interessierte sich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben, indem man sich direkt an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger wendet. Diese Stellen nehmen die Bewerbung entgegen und beantworten alle Fragen zum Einsatzbereich. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, ein Bewerberprofil in der Stellenbörse auf www.bundes-freiwilligendienst.de online zu stellen.
Wie lange geht der BFD-Vertrag?
Der Bundesfreiwilligendienst soll in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate geleistet werden. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, die Höchstdauer 18 Monate. In Ausnahmefällen kann ein BFD auch bis auf 24 Monaten ausgeweitet werden. Mit Beendigung des BFD, erhält der Freiwillige ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer des freiwilligen Dienstes von seiner Einsatzstelle. Freiwillige gehen ihrer Dienstverpflichtung für einen bestimmten Zeitraum nach. Auf dieser Basis handelt es sich um einen nicht-kündbaren befristetenVertrag. Nur aus einem wichtigen Grund ist eine Kündigung des BFD möglich, dazu gehört auch ein kurzfristig zur Verfügung stehender Studienplatz.
Besteht während des BFD Anspruch auf Kindergeld?
Ein Anspruch auf Kindergeld während des BFD kann bei Freiwilligen unter 18 Jahren (vgl. § 32 Absatz 3 EStG) und bei Freiwilligen zwischen 18 und 25 Jahren bestehen, wenn die Erziehungsberechtigten aus einem anderem der in § 32 Absatz 4 EStG genannten Gründe kindergeldberechtigt sind. Dieses trifft beispielsweise zu, wenn der Freiwillige eine Berufsausbildung wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Derzeit wird darüber beraten, den Bundesfreiwilligendienst in nicht allzu ferner Zukunft gesetzlich als Kindergeldtatbestand festzuschreiben. Damit ist eine gleichgewichtige Förderung des Bundesfreiwilligendienst gegeben, in dem für Jugendliche im Regelfall auch ein Kindergeldanspruch besteht.