Was verdient man bei Bundesfreiwilligendienst?

Die derzeitige Obergrenze für das Taschengeld beträgt in West und Ost 330 Euro. Die Freiwilligen sind zudem sozialversichert, Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung wird häufig von den Anbietern gestellt bzw. übernommen. Es steht den Einsatzstellen frei, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr, etwa einer BahnCard auszuhändigen.

Welche Arbeitszeiten gelten während des BFD

Die Einsatzzeit wird üblicherweise von den Arbeitszeiten der jeweiligen Dienststelle geregelt. Es gilt aber, dass unter 27-Jährige im Bundesfreiwilligendienst in Vollzeit arbeiten und Freiwillige ab 27 Jahren mindestens 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen sollen. In der Regel ist der BFD aber ein ganztägiger Dienst. Frauen und Männer über 27 Jahren können auch einen Teilzeitdienst von mehr als 20 Stunden wöchentlich leisten, wenn dies die Einsatzstelle zulässt. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten während des BFD die Schutzbestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Nachtarbeit, Pausen & Urlaub beim BFD

Nachtarbeit für Jugendliche ist nicht erlaubt, es gibt längere Urlaubszeiten und gesonderte Pausenregelungen. Außerdem haben nach dem Gesetz die Freiwilligen einen Urlaubsanspruch von wenigstens 24 Tagen pro Jahr. Wird der BFD aber für eine kürzeren Zeitraum als zwölf Monate absolviert, so verringert sich der Urlaubsanspruch anteilig pro Monat um 1/12 des Jahresurlaubs. Gleiches gilt für einen BFD, der über 12 Monate hinaus andauert, hier erhöht sich der Anspruch auf Urlaub um 1/12 des Jahresurlaubs pro zusätzlichem Monat.

Seminare & Weiterbildung beim BFD

Ähnlich dem Zivildienst sind auch Freiwillige im BFD zur Teilnahme an Seminaren verpflichtet. Während eines 12 Monate dauernden Bundesfreiwilligendienstes sind 25 Seminartage Pflicht. Wenn der BFD über ein Jahr hinaus vereinbart oder verlängert wird, so erhöht sich die Zahl der Seminartage um wenigstens einen Tag je Monat. Entscheidend für jeden Teilnehmer ist aber, dass die Seminarzeit als Arbeitszeit angerechnet wird.